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Dienstag, 16. Oktober 2012

Klage gegen Bundesrepublik Deutschland auf Akteneinsicht in Hartz IV

Hallo,
anbei meine neue IFG-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Akteneinsicht in die Berechnungen der SGB-Zahlen. Das Verfahren wird vor dem VG Berlin unter dem Gz.: VG 2 K 75.12 geführt.

Hintergrund: Die Zahlen zur Berechnung von SGB II ("Hartz IV") und SBG XII (Sozialhilfe) sind seit Inkrafttreten 2005 bis heute geheim. Auch höchstrichterlichen Urteilen vom BSG (dem Warmwasser-Lügenurteil von 2008) oder dem BVerfG-Urteil über die verfassungswidrigen Regelleistungen von 2010 liegen keine Berechnungszahlen vor. D.h. die obersten Bundesgerichte BSG und BVerfG haben über etwas geurteilt, was sie nicht kennen, denn die Zahlen sind geheim und wurden auch nicht den Bundesgerichten vorgelegt.

Dem liegt das Motiv zugrunde, daß den Straftätern in den Behörden nicht nachgewiesen werden soll, daß die Regelleistungen seit 2005 künstlich nach unten gerechnet worden sind und dafür die gesetzlichen Bestimmungen unterlaufen werden mußten, wonach die Höhe der Regelleistungen durch ein bestimmtes Verfahren festzustellen sind. Würde man sich an geltendes Recht halten, müßten die Regelleistungen seit 2005 um schätzungsweise 150,- Euro im Monat für einem Haushaltsvorstand höher ausfallen. Da dies politisch nicht gewollt war, arbeitet man mit gefälschten Zahlen. Damit dies nicht auffällt, wird seit sieben Jahren keine Akteneinsicht gewährt.


Damit rechtsstaatlich denkende Bürger auch über die Gerichte ins Leere laufen sollen, wurden offenbar die obersten Bundesgerichte zu massiven Rechtverstößen angehalten, anders sind die Fehlurteile nicht zu erklären, insbesondere das des BSG, das 20008 vorlog, in den Regelleistungen nicht vorhandene Warmwasseranteile gefunden zu haben, obwohl in der Einzelpostenaufstellung in der Bundestags-Drucksache von 2004 keine Warmwasseranteile zu finden sind. Trotzdem hatte das BSG diese gefunden.

Auch das schwammige BVerfG-Urteil ist kaum rechtsstaatlich zu nennen, obwohl es zwar die Verfassungswidrigkeit festgestellt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, die Regelleistungen nachvollziehbar und transparent zum 01.01.2011 festzulegen (was bis heute nicht geschehen ist), es jedoch versäumt hat, die Geheimberechnungen abstellen zu lassen und es außerdem die Verfassungswidrigkeit und damit die ungesetzliche Leistungsschmälerung (Diebstahl) für ca. sieben Millionen Geschädigte für die bis dato verflossenen Jahre 2005 - 2010 hingenommen hat.

Da auch die geänderten Regelleistungen seit 2011 weder transparent, noch nachvollziehbar, noch bedarfsdeckend sind - ein legales Leben also nicht möglich ist bei den realen Preisen für Lebensmittel, Nahverkehr, Strom und Krankheitskosten - besteht für Millionen Menschen seit nunmehr geschlagenen acht Jahren ein verfassungswidriger Zustand, ohne daß es die Öffentlichkeit zu interessieren scheint.

Zwar konnte ich auf politischer Ebene mit meinen Beschwerdemails zumindest erreichen, daß es seit 2011 eine Warmwasserpauschale für Durchlauferhitzer und Boiler gibt, sie ist aber mit mickrigen 8,60 Euro bei Weitem nicht bedarfsdeckend.

Das BMAS verweigert mir seit Jahren die Akteneinsicht, obwohl ich nach IFG einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Im Vorverfahren trägt das BMAS die Schutzbehauptung vor, über keine Berechnungen und Zahlen zu den Regelleistungen zu verfügen, um den Anspruch auf Akteneinsicht umgehen zu können. Was macht man, wenn man per Gesetz Anspruch auf Akteneinsicht haben will, die Behörde aber behauptet, die Akte gar nicht zu besitzen? Hier wird nun demnächst das VG Berlin entscheiden.

Rückblende: Bereits am 01.12.2011 hatte das VG Berlin in meiner ersten IFG-Klage auf Akteneinsicht in die UFO-Akte des Deutschen Bundestages meine Rechtsauffassung bestätigt und den Bundestag zur Akteneinsicht verpflichtet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hatte meine Klage begrüßt und unterstützt und den Vorfall sogar in seinen 3. Tätigkeitsbericht vom April 2012 aufgenommen. Auch die juristische Fachzeitschrift RÜ-Rechtsprechungsübersicht hatte das von mir erwirkte Grundsatz-Urteil auf immerhin zehn Seiten gewürdigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Bundestag entgegen der Empfehlung des BfDI in die Berufung gegangen ist. Deren Hauptargument: Copyright auf die UFO-Akte! Immerhin konnte man einer deutschen Behörde zumindest die Existenz einer UFO-Akte nachweisen, nachdem deutsche Behörden seit über 60 Jahren gebetsmühlenartig behauptet hatten, daß es in Deutschland keine UFO-Forschung gäbe.

Es ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß das BMAS nur deshalb behauptet, keine Berechnungsunterlagen zu besitzen, weil dann der gesetzwidrige Zustand seit 2005 nachgewiesen werden würde.

Hätten die Arbeitslosgemachten wenigstens eine Bank, dann hätte die Regierung schon längst etwas für sie getan. Das seit 2005 illegal gestohlene Geld ist zwar nicht zurückzubekommen, aber immerhin will ich mit der Klage erreichen, daß dieser Skandal zum einen bekannt wird und zum anderen der gesetzlose Zustand bei SGB II/XII beendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Reitemeyer







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